Wirtschaftlichkeitsbonus Labor entfällt zum 01.04.2018

Der Wirtschaftlichkeitsbonus für eigenerbrachte und überwiesene Laboruntersuchungen entfällt für die Radiologen und Strahlentherapeuten ab dem 01.04.2018 komplett.

Rechtslage bis 31.03.2018

Aktuell erhalten Radiologen einen Wirtschaftlichkeitsbonus für eigenerbrachte und überwiesene Laboruntersuchungen von zwei Punkten je Behandlungsfall (ausgenommen sind nur Überweisungsfälle mit Auftragsleistungen). Voraussetzung ist die Unterschreitung der Budgets für allgemeine und spezielle Laboruntersuchungen. Der Wirtschaftlichkeitsbonus wird mit dem Orientierungswert (in 2018: 10,6543 Cent) vergütet und von der KV unter der Nr. 32001 EBM automatisch zugesetzt.

Strahlentherapeuten erhalten bisher einen Wirtschaftlichkeitsbonus von sieben Punkten je Behandlungsfall ohne Auftragsleistungen.

Neue Rechtslage ab 01.04.2018

Der Bewertungsausschuss hat nun in Umsetzung der von KBV initiierten Laborreform den Abschnitt 32.1 des EBM komplett überarbeitet und mit Wirkung zum 01.04.2018 geändert. Im Zuge dieser Änderungen wird der Wirtschaftlichkeitsbonus für die Fachgruppen der Radiologen und der Strahlentherapeuten nicht mehr gewährt.

Demgegenüber steigt der Wirtschaftlichkeitsbonus für Nuklearmediziner von bisher 16 auf 23 Punkte.