Was der Sonder-Ärztetag gebracht hat

von RA Markus Henkel, Geschäftsführer Berufsverband der Deutschen Radiologen e.V., München

Die Mitglieder des außerordentlichen Ärztetags am 23. Januar 2016 in Berlin haben dem von der Bundesärztekammer (BÄK) vorgelegten Fahrplan der GOÄ-Reform zugestimmt. Allerdings fehlt es nach wie vor an Transparenz oder Einzelheiten zum Verhandlungsstand.

Entwicklung 

Seit 2009 arbeitet die Bundesärztekammer (BÄK) an der Novellierung der GOÄ. Im Herbst 2015 wies die BÄK darauf hin, dass eine GOÄ-Reform nur noch innerhalb des relativ knappen Zeitfensters bis Herbst / Ende 2016 möglich sei. Danach käme die Forderung der Ärzteschaft nach höheren Honoraren wegen des anstehenden Bundestagswahlkampfs zur Unzeit. Und komme eine Bürgerversicherung, sehe das System keine eigenständige GOÄ mehr vor.

Daraufhin vereinbarten die am Verhandlungstisch zusammengeführten Interessengruppen – die BÄK, der PKV-Verband, die Länder als Träger der Beihilfe, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Bundeszahnärztekammer – Stillschweigen über den Verhandlungsstand. Dies sorgte für so viel Unmut bei den Ärzten und Verbänden, dass ein Sonder-Ärztetag einberufen wurde, um über das weitere Vorgehen abzustimmen. Dort wurde zwar der neuen GOÄ an sich zugestimmt, der Vorwurf der mangelnden Transparenz und Geheimniskrämerei aber bleibt.

Inhalt der GOÄ-Reform 

Grundlage für die neue GOÄ ist ein konkreter Gesetzesvorschlag zur Änderung der Bundesärzteordnung (www.facharzt.de hat die Unterlagen für die Delegierten des Sonder-Ärztetages veröffentlicht).

Einfachsatz wird festgelegt 

Dort wird als wesentliches Kernelement der sogenannte robuste Einfachsatz definiert, der die nicht unterschreitbaren Gebührensätze für die ärztlichen Leistungen festlegt. Der Einfachsatz soll so berechnet werden, dass er mindestens dem derzeitigen Regelhöchstsatz, also der 1,8-fachen bzw. 2,3-fachen Gebühr der jetzigen GOÄ entspricht. Diese Höhe ist weiterhin umstritten.

GeKO wird einberufen 

Es wird eine gemeinsame Kommission (GeKO) aus vier Vertretern der BÄK und je zwei Vertretern des PKV-Verbands und der für die Beilhilfe zuständigen Bundes- und Landesbehörden geben. Teilweise wird dadurch eine Parallelorganisation zum Gemeinsamen Bundesausschuss in der GKV-Versorgung und damit die „EBM-isierung“ der GOÄ befürchtet. Die GeKO soll nämlich auch Empfehlungen „zur Sicherung der Qualität der medizinischen Versorgung“ erarbeiten, was bisher kein Thema der Gebührenordnung war.

GOÄ-§§ werden neu strukturiert 

Der Entwurf zum allgemeinen Paragrafenteil der GOÄ enthält vor allem strukturelle Neuerungen. Es würde an dieser Stelle zu weit führen, die geplanten Einzelheiten in Bundesärzteordnung und GOÄ darzulegen. Der Berufsverband der Deutschen Radiologen (BDR) hat aber die Regelungen kommentiert, die Radiologen betreffen, und Änderungsbedarf formuliert. Mitglieder des BDR können diese Änderungsvorschläge einschließlich der Kommentierung auf der Website des BDR abrufen (unter http://www.iww.de/sl1768).

Leistungsbewertung 

Für die Gestaltung und Bewertung der konkreten Leistungen bereitet die Ärzteseite zurzeit einen Vorschlag vor, der mit dem Verband der privaten Krankenversicherungen abzustimmen ist. Erst wenn absehbar ist, welche Bewertungssystematik die Grundlage für einen gemeinsamen Vorschlag von Bundesärztekammer und PKV-Verband an den Gesetzgeber wird, können die wirtschaftlichen Auswirkungen der GOÄ-Novelle beurteilt werden.