Vergütung des NFDM

Die neuen Leistungen des sogenannten Notfalldatenmanagements (NFDM) sind vom Bewertungsausschuss ohne Verzögerung in den EBM aufgenommen worden:

Neuer Zuschlag zu Nrn. 24210 ff.

Für das Anlegen, Aktualisieren und Löschen eines Notfalldatensatzes auf der elektronischen Gesundheitskarte sind mit Wirkung zum 01.01.2018 drei neue Abrechnungspositionen in den EBM aufgenommen worden. Unter anderem werden Radiologen – insbesondere für das Aktualisieren des Notfalldatensatzes – einen Zuschlag von 4 Punkten zu den Konsiliarpauschalen nach den Nrn. 24210 bis 24212 EBM erhalten. Dieser Zuschlag wird im Sinne einer Mischkalkulation unabhängig davon gezahlt, ob eine Aktualisierung in dem jeweiligen Quartal bei einem Patienten durchgeführt wurde oder nicht.

Abrechnungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Abrechnung der neuen EBM-Nrn. ist jedoch, dass

  • die Praxen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind und
  • über die notwendige Technik für das NFDM verfügen.

HINWEIS | Dies dürfte – einen erfolgreichen Feldtest vorausgesetzt – erst gegen Ende des Jahres 2018 der Fall sein. Wir werden Sie zu gegebener Zeit über die Details dieser neuen Leistungen informieren.

Vergütung für Technik

Parallel dazu haben KBV und Krankenkassen die Vergütung für die technische Ausstattung im Rahmen des NFDM festgelegt:

  • Praxen erhalten eine Pauschale in Höhe von 530 Euro für die notwendigen technischen Updates für das NFDM.
  • Die Betriebskostenpauschale erhöht sich um 4,50 Euro je Quartal.
  • Für weitere stationäre Kartenterminals in den Sprechzimmern wird eine Pauschale von 435 Euro je Kartenterminal gezahlt.

Weiterführender Hinweis