Verbesserung des Einlegerschutzes in der EU

Die Einlagensicherung in der Europäischen Union (EU) wird in folgenden Punkten stark verbessert:

  • Die Mindestsicherung von Bankeinlagen wird bis spätestens 30. Juni 2009 auf 50.000 Euro sowie bis spätestens 31. Dezember 2010 auf 100.000 Euro angehoben.
  • Der Selbstbehalt wird abgeschafft. Es wird sichergestellt, dass alle Spareinlagen bis zur Deckungssumme erstattet werden.
  • Die Zeitspanne, innerhalb derer die Einlagensicherungssysteme die Einleger im Fall einer Bankenpleite entschädigen müssen, wird auf 20 Arbeitstage verkürzt (bisher in der Regel drei Monate).

Die Mitgliedstaaten müssen diese Richtlinie nun in nationales Recht umsetzen. Darüber hinaus bieten Banken in vielen Ländern weitere Sicherungen an (zum Beispiel in Deutschland über die Einlagensicherungsfonds der Bankenverbände).