Mit Urteil vom 5.Oktober 2011 (Az: L 12 KA 56/08) hat das Bayerische Landessozialgericht (LSG) den gegen einen Arzt erlassenen Disziplinarbescheid, in dem ihm eine Geldbuße von 10.000 Euro auferlegt wurde, für rechtmäßig erklärt. Es ging um den Vorwurf einer wiederholt fehlerhaften Abrechnung, wobei der Arzt seine Abrechnung transparent gemacht und seine Rechtsauffassung vehement vertreten hatte.
Dem Urteilsfall lag ein jahrelanger Streit zugrunde. Nach mehrfachen Plausibilitätsprüfungen und Honorarberichtigungen leitete die KV schließlich ein Disziplinarverfahren gegen den Arzt ein. Dieser beharrte auf seiner Auffassung und rechnete wie zuvor ab. Diese Beharrlichkeit kostet ihn nunmehr 10.000 Euro –das LSG bestätigte die Auffassung der KV. Aufgrund der mehrfach erfolgten Hinweise der KV zu seiner fehlerhaften Abrechnung sei von grober Fahrlässigkeit auszugehen. Die Geldbuße sei daher rechtens und auch angemessen.
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