Das Bundeskabinett hat im Dezember 2010 den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) beschlossen. Unter anderem sollen zum 1. April 2011 die Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige verschärft werden. Dazu zählen folgende Maßnahmen:
Hinweis: Unbewusste Unvollständigkeiten führen dagegen nicht zum Ausschluss der Straffreiheit. Demzufolge ist die Wirksamkeit einer im guten Glauben auf deren Vollständigkeit abgegebene Selbstanzeige nicht automatisch gefährdet, wenn sich diese tatsächlich als unvollständig erweist.
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