Sachverständige ­erstellen Leitlinien für Praxisbewertungen

In 2012 haben sich sieben der von den jeweiligen Industrie- und Handelskammern öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zur Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen zu einer Vereinigung (VSA) zusammengeschlossen, um Leitlinien für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen zu entwickeln, die die konkrete Anwendung der herrschenden modifizierten Ertragswert­methode vereinheitlichen sollen. Nun liegt die erste Stellungnahme vor.

Kerninhalte der gemeinsamen ­Stellungnahme

Ziel der gemeinsam erarbeiteten Stellungnahme ist es, einen fundierten einheitlichen Rahmen abzustecken, innerhalb dessen wichtige bewertungsrelevante Parameter bei der Bewertung von Arztpraxen angesetzt werden. Die jetzt ver­öffentlichten Leitlinien enthalten unter anderem Ausführungen

  • zur Prognoserechnung,
  • zur Korrektur und Berücksichtigung der Zinsen,
  • zum kalkulatorischen Unternehmerlohn,
  • zur Goodwill-Reichweite/Kapitalisierungszeitraum,
  • zum materiellen Praxiswert
  • zu Forderungen und Verbindlichkeiten etc.

Wer Orientierung bei der Praxiswertbestimmung sucht, kann die Stellungnahme kostenlos auf der Internetseite der VSA lesen und herunterladen: www.praxisbewertung-wertgutachten.de