Aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten und des hohen Strombedarfs im Bereich der Radiologie hat die KBV EBM-Zuschläge zu CT- und MRT-Leistungen gefordert. Eine entsprechende Beschlussfassung mit Wirkung zum 01.01.2023 ist jedoch nicht zustande gekommen.
Die KBV hat von den Krankenkassen einen Ausgleich für energieintensive Leistungen gefordert. Für CT-Untersuchungen sollte der Zuschlag 64 Punkte, für MRT-Untersuchungen 165 Punkte betragen und extrabudgetär vergütet werden. Dies entspricht bei einem Orientierungswert von 11,4915 Cent für 2023 einem Betrag von
Diese Zuschlagslösung wurde jedoch von den Krankenkassen und dem erweiterten Bewertungsausschuss abgelehnt. Der erweiterte Bewertungsausschuss sah zwar grundsätzlich Handlungsbedarf, jedoch nicht im Sinne einer Zuschlagsregelung im EBM. KBV und Krankenkassen wurden aufgefordert, gemeinsam eine – über die im Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse vorgesehene Entlastung hinausgehende – alternative Lösung für Praxen mit hohem Stromverbrauch zu vereinbaren. Die Beratungen hierzu sollen zügig fortgesetzt werden. Das RWF wird darüber berichten.
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