Qualitätsmanagement : G-BA fasst Vorgaben in einheitlicher Richtlinie zusammen

von RA Tim Hesse, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund, www.kanzlei-am-aerztehaus.de

Die neue einrichtungs- und sektorenübergreifende Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL) regelt die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (QM) in Praxen und Kliniken (Gemeinsamer Bundesausschuss [G-BA], Beschluss vom 17.12.2015). Sie soll die drei bestehenden Berichtssysteme für den vertragsärztlichen, vertragszahnärztlichen und stationären Bereich ablösen. Einige kritische Nachfragen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) an den G-BA zu der Neuregelung verzögern derzeit allerdings noch deren Inkrafttreten.

QM-RL enthält Teil 1 und 2 

Teil 1 der QM-RL enthält sektorenübergreifende Rahmenbestimmungen und regelt die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes QM. Diese sind für alle Versorgungssektoren gleich, z. B. für die Einleitung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses. Die einheitliche Regelung soll die Patientensicherheit fördern und Behandlungsabläufe verbessern.

Teil 2 der Richtlinie soll die Anforderungen an das QM sektorspezifisch konkretisieren.

Alte und neue Regelungen 

Dabei führt die neue QM-RL einerseits bisherige Anforderungen aus den verschiedenen Sektoren zusammen.

Andererseits werden neue Elemente eingebracht, z. B. der Einsatz von OP-Checklisten bei operativen Eingriffen, die unter Beteiligung von zwei oder mehr Ärzten oder unter Sedierung erfolgen. Kleinsteingriffe allerdings werden hiervon ausgenommen, um ein angemessenes Verhältnis zwischen bürokratischem Aufwand und der Gewährleistung größtmöglicher Patientensicherheit herzustellen.

Themenspezifische Bestimmungen für das sektorenübergreifende Qualitätssicherungsverfahren betreffen z. B. aktuell die Vermeidung nosokomialer Infektionen bei postoperativen Wundinfektionen (QS-WI).

Künftig sollen zudem regelmäßige Mitarbeiterbefragungen stattfinden. Denn nur zufriedene Mitarbeiter können die heutigen Anforderungen z. B. im Krankenhaus erfüllen.

Zudem werden Verfahren zur Sicherheit der Arzneimitteltherapie festgelegt. Hier geht es darum, einen optimalen Medikationsprozess zu gewährleisten, um Medikationsfehler zu vermeiden.

Zurzeit ist das alte Berichtssystem anzuwenden 

Außerdem werden die systematische Evaluation und Veröffentlichung der Einführung und Weiterentwicklung von QM geregelt. Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) wird hierzu eine neue Methodik erarbeiten. Solange diese Hinweise und Empfehlungen noch nicht vorliegen, greift für den vertragsärztlichen, vertragszahnärztlichen und stationären Bereich weitestgehend das bisherige Berichtssystem.

Stellungnahme 

Die Vereinheitlichung und Aktualisierung der Regeln zum QM für alle an der ärztlichen bzw. therapeutischen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer ist im Sinne der Gewährleistung eines dauerhaft hohen Qualitätsniveaus zweifellos zu begrüßen. Das BMG betont jedoch u. a. zu Recht, dass übergreifend formulierte Standards nicht hinter den bisherigen sektorspezifischen Bestimmungen zurückbleiben dürfen, nur weil diese nicht für alle Versorgungsbereiche passen. Es bleibt insofern abzuwarten, wann die Abstimmung zwischen BMG und G-BA abgeschlossen ist, sodass die neue QM-RL insgesamt in Kraft treten kann.

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