Persönliche Probleme schützen nicht vor Entzug der Zulassung

von RA Tim Hesse, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund, www.kanzlei-am-aerztehaus.de

Wer sieben Jahre lang trotz mehrfacher behördlicher Erinnerung seiner vertragsärztlichen Pflicht zum Fortbildungsnachweis nicht entspricht, liefert einen ausreichenden Grund für die Entziehung der Zulassung. Persönliche Lebensumstände wie die Erkrankung naher Verwandter, Schul- und Erziehungsprobleme bei den eigenen Kinder oder Ähnliches spielen bei der Zulassungsentziehung keine Rolle. Zu diesem Ergebnis kam das Bundessozialgericht (BSG) per Beschluss vom 11. Februar 2015 (Az. B 6 KA 37/14 B).

Der Fall: Fortbildungsversäumnis wegen „persönlicher Probleme“ 

Eine praktische Ärztin war von ihrer KV erstmals Mitte 2009 auf ihre Pflicht hingewiesen worden, für den Zeitraum der letzten fünf Jahre 250 Fortbildungspunkte nachzuweisen. Trotz mehrfacher Erinnerungen durch die KV und zwischenzeitlicher Honorarkürzungen um zunächst 10 und später 25 Prozent erbrachte die Ärztin weder im Fünfjahreszeitraum noch während der beiden Folgejahre einen Fortbildungsnachweis. Schließlich wurde ihr die Zulassung entzogen. Dagegen machte sie geltend, sie sei aus privaten Gründen an der Erfüllung ihrer Fortbildungspflicht gehindert gewesen.

Die Entscheidung 

Mit diesem Argument scheiterte sie nun auch vor dem BSG. Für eine Zulassungsentziehung wegen Verletzung der Fortbildungspflicht würden keine anderen Maßstäbe gelten als für sonstige Verstöße gegen vertragsärztliche Pflichten. Unter welchen Voraussetzungen eine Zulassungsentziehung zu erfolgen habe, sei gesetzlich klar bestimmt. Die erforderliche „gröbliche“ Pflichtverletzung sei bei ihr anzunehmen, da der fehlende Fortbildungsnachweis auf eine fehlende Fortbildung schließen lasse.

Praxishinweise

Sowohl die vertragsärztlichen Institutionen als auch die Gerichte messen der Fortbildungspflicht grundlegende Bedeutung bei. Die mehrjährige Weigerung, sie zu erfüllen, führt zum Zulassungsentzug. Soweit sollte es kein Arzt kommen lassen. In Problemfällen ist das Ruhen der Zulassung eine mögliche Lösung.