In seiner Sitzung am 1. Februar 2013 hat der Deutsche Bundesrat insgesamt 17 Gesetze zur Veröffentlichung freigegeben – darunter das Patientenrechtegesetz. Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist das Gesetz Ende Februar in Kraft getreten. Es soll Patienten helfen, ihre Rechte besser zu kennen und besser durchsetzen zu können. Zudem soll es zu mehr Klarheit und Transparenz im Gesundheitswesen führen.
Durch das Gesetz wurden Aufklärungs-, Dokumentations- und Informationspflichten für Ärzte in den §§630a bis 630h des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) verankert. § 630h BGB beinhaltet nun Regelungen zur Beweislastumkehr für Rechtsstreitigkeiten über das Vorliegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers; insofern wurden Grundsätze der Rechtsprechung übernommen. Dadurch wird eine möglichst lückenlose Behandlungsdokumentation für Mediziner noch wichtiger. Nachträgliche Änderungen in der Patientenakte müssen künftig als solche deutlich gemacht werden. Die zeitliche Abfolge der Einträge muss für Dritte zu erkennen sein.
Im Gesetz wird nun auch der Behandlungsvertrag berücksichtigt. Er verpflichtet Ärzte und andere Heilberufler gegen Gewährung der vereinbarten Vergütung grundsätzlich zu einer Behandlung nach den zum Zeitpunkt ihrer Vornahme bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards.
Hinweis: Die wichtigsten Details zum neuen Gesetz wurden bereits in Ausgabe 1/2013 ausführlich dargestellt.
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