Osteodensitometrie – Anpassung der Nr. 34600 und Neuaufnahme der Nr. 34601

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte bereits im Frühjahr 2013 den Indikationskatalog zur Durchführung der Osteodensitometrie erweitert sowie das Verfahren und die Messpunkte zur Durchführung der Osteodensitometrie konkretisiert (siehe auch RWF Nr. 7/2013). Der Bewertungsausschuss hat diese Änderungen nunmehr mit Wirkung zum 1. Januar 2014 übernommen.

Die Neuerungen 

Die Leistungslegende der Nr. 34600 wurde entsprechend der G-BA-Richt­linien angepasst.

Für osteodensitometrische Unter­suchungen zum Zweck der Optimierung der Therapieentscheidung auch ohne das zwingende Vorliegen einer Fraktur wurde die Nr. 34601 neu in den EBM aufgenommen. Die Be­wertung dieser neuen Leistung ist mit 161 Punkten identisch mit der Bewertung der Nr. 34600. Die Vergütung erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamt­­vergütung.

Beide Untersuchungen können nur noch mittels DXA durchgeführt werden. Die Durchführung mittels QCT ist ab 1. Januar 2014 nicht mehr möglich.

Osteodensitometien: Die Ziffen ab 1. Januar 2014

EBM-Nr.

Legende (Kurzfassung)

Punkte* (Euro)

34600

Osteodensitometrische Untersuchung(en) .... mittels einer zentralen DXA (Dual-Energy X-ray Absorptiometrie) bei Patienten, die eine Fraktur ohne nachweisbares adäquates Trauma erlitten haben und bei denen gleichzeitig auf Grund anderer anam­nes­tischer und klinischer Befunde ein begründeter Verdacht auf Osteoporose besteht

  • am Schenkelhals

und/oder

  • an der LWS
161 (16,31)*

34601

Osteodensitometrische Untersuchung(en) .... mittels einer zentralen DXA (Dual-Energy X-ray Absorptiometrie) zum Zweck der Optimierung der Therapieentscheidung, wenn aufgrund konkreter anamnestischer und klinischer Befunde eine Absicht für eine spezifische medikamentöse Therapie der Osteoporose besteht

  • am Schenkelhals

und/oder

  • an der LWS
161 (16,31)*

 

*Seit dem 1. Januar 2014 beträgt der Punktwert 10,13 Cent