Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte bereits im Frühjahr 2013 den Indikationskatalog zur Durchführung der Osteodensitometrie erweitert sowie das Verfahren und die Messpunkte zur Durchführung der Osteodensitometrie konkretisiert (siehe auch RWF Nr. 7/2013). Der Bewertungsausschuss hat diese Änderungen nunmehr mit Wirkung zum 1. Januar 2014 übernommen.
Die Leistungslegende der Nr. 34600 wurde entsprechend der G-BA-Richtlinien angepasst.
Für osteodensitometrische Untersuchungen zum Zweck der Optimierung der Therapieentscheidung auch ohne das zwingende Vorliegen einer Fraktur wurde die Nr. 34601 neu in den EBM aufgenommen. Die Bewertung dieser neuen Leistung ist mit 161 Punkten identisch mit der Bewertung der Nr. 34600. Die Vergütung erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.
Beide Untersuchungen können nur noch mittels DXA durchgeführt werden. Die Durchführung mittels QCT ist ab 1. Januar 2014 nicht mehr möglich.
Osteodensitometien: Die Ziffen ab 1. Januar 2014 |
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EBM-Nr. |
Legende (Kurzfassung) |
Punkte* (Euro)
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34600 |
Osteodensitometrische Untersuchung(en) .... mittels einer zentralen DXA (Dual-Energy X-ray Absorptiometrie) bei Patienten, die eine Fraktur ohne nachweisbares adäquates Trauma erlitten haben und bei denen gleichzeitig auf Grund anderer anamnestischer und klinischer Befunde ein begründeter Verdacht auf Osteoporose besteht
und/oder
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161 (16,31)*
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34601 |
Osteodensitometrische Untersuchung(en) .... mittels einer zentralen DXA (Dual-Energy X-ray Absorptiometrie) zum Zweck der Optimierung der Therapieentscheidung, wenn aufgrund konkreter anamnestischer und klinischer Befunde eine Absicht für eine spezifische medikamentöse Therapie der Osteoporose besteht
und/oder
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161 (16,31)*
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*Seit dem 1. Januar 2014 beträgt der Punktwert 10,13 Cent
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