Ein überweisender Arzt (hier: Facharzt für Orthopädie) darf grundsätzlich der Befundung durch einen Radiologen folgen, wenn diese nicht offensichtlich falsch oder unplausibel war (Oberlandesgericht [OLG] Frankfurt, Urteil vom 16.07.2019, Az. 8 U 59/17 ).
Ein Arzt ist grundsätzlich nur für sein Fachgebiet verantwortlich. Er darf auf sorgfältiges Arbeiten des jeweils anderen Arztes in dessen Fachgebiet vertrauen. Solange keine offensichtlichen Qualifikationsmängel oder Fehlleistungen erkennbar werden, darf der Arzt sich darauf verlassen, dass der Kollege seine Aufgabe mit der gebotenen Sorgfalt erfüllt. Gewichtigen Zweifeln hingegen muss der (überweisende) Arzt nachgehen.
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