Viele Chefärzte der Radiologie fragen nach rechtskräftigen Urteilen zur Berechenbarkeit der Nr. 5377 GOÄ (CT-Zuschlag computergesteuerte Analyse, 46,63 Euro) neben der Nr. 5378 GOÄ (CT zu interventionellen Maßnahmen, 1.000 Punkte).
Es sind uns drei Urteile bekannt:
Zwar lehnten Richter im zweiten Fall den Honoraranspruch des Arztes trotzdem ab, aber nicht wegen einer strittigen Abrechnung, sondern weil das Gericht die in diesem Fall angewandte Therapie als „medizinisch nicht notwendig“ ansah.
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