Neuer Fahrplan zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

Die ursprünglich für das Kalenderjahr 2011 vorgesehene Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ist verschoben. Wir erläutern, was Sie hierzu wissen sollten.

Lohnsteuerkarte behält auch für 2011 ihre Gültigkeit

Die Gemeinden haben den Arbeitnehmern im September 2009 letztmalig für das Kalenderjahr 2010 eine Lohnsteuerkarte ausgestellt und übermittelt. Die Lohnsteuerkarte 2010 behält für das Übergangsjahr 2011 ihre Gültigkeit und wird ab dem Jahr 2012 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt.

Wechsel auf ELStAM Anfang 2012

Die bislang auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Besteuerungsgrundlagen werden ab dem Jahr 2012 vollständig in elektronischer Form bereit gestellt und in einer Datenbank vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zentral verwaltet. Von dieser Umstellung sind alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber betroffen.

Inhalt und Umsetzung durch die Finanzämter

Im Jahr 2011 wird das elektronische Verfahren schrittweise eingeführt. Die Zuständigkeit für die Änderungen auf der Lohnsteuerkarte wechselt von den Gemeinden auf die Finanzämter. Die Finanzämter sind ab dem 1. Januar 2011 für alle Änderungen und Eintragungen auf den Lohnsteuerkarten ohne melderechtlichen Bezug, also zum Beispiel sämtliche Wechsel von Steuerklassen und Eintragungen zu Kindern unter 18 Jahren, sowie für die Ausstellung von neuen Lohnsteuerkarten in Form von Ersatzbescheinigungen zuständig.

Merkmale, die auf der „klassischen“ Lohnsteuerkarte die Höhe des Lohnsteuerabzugs bestimmen, werden künftig in einer zentralen Datenbank für die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale beim BZSt gespeichert. Die Datenbank soll zum 1. November 2010 von den Gemeinden mit den dort gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmalen befüllt werden.

Die Fertigstellung der ELStAM-Datenbank ist zum 1. Juli 2011 vorgesehen. Damit soll dann auch eine unmittelbare tagesaktuelle Weiterleitung der eingegebenen Daten an die ELStAM-Datenbank realisiert werden. Ab dem 1. Januar 2012 gilt dann der verbindliche Einsatz des Verfahrens für alle Arbeitgeber.

Praxishinweise

Wegen der verspäteten Einführung des elektronischen Verfahrens müssen Sie die Lohnsteuerkarten 2010 bis mindestens Ende 2011 aufbewahren, es sei denn, der Arbeitnehmer scheidet vorher aus. Bei Beginn einer Berufsausbildung im Jahr 2011 können Sie die diesbezügliche Lohnsteuer grundsätzlich nach Steuerklasse I einbehalten.