Der G-BA hat am 17. Juni 2010 neue Qualitätskriterien für radiologische Untersuchungen beschlossen. Die wohl wichtigste Änderung durch die neue „Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie“ ist, dass durch sie die Anforderungen an die Bildqualität für Prüfungen durch die KVen und darüber hinausgehenden Prüfungen durch die Ärztlichen Stellen vereinheitlicht werden. Hierfür wurden die ärztlichen Qualitätsanforderungen der aktualisierten Leitlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik und in der Computertomographie in die Richtlinie übernommen. Die neue Richtlinie soll in diesem Sommer in Kraft treten.
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