Neue Bedarfsplanungs-Richtlinie ab 1. Januar 2013

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 20. Dezember 2012 eine Neufassung der Bedarfsplanungs-Richtlinien beschlossen. Diese ist nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 1.Januar 2013 in Kraft getreten.

Radiologen gehören zur „spezialisierten fachärztlichen Versorgung“

Die Fachgruppe der Radiologen wird in der Richtlinie der sogenannten „spezialisierten fachärztlichen Versorgung“ zugeordnet. Planungsbereich ist nicht mehr die kreisfreie Stadt bzw. der Landkreis, sondern die Raumordnungsregion in der Zuordnung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung. Zum Zweck einer homogenen und stabilen Versorgung kann jedoch auch eine abweichende Raumgliederung (Zusammenlegung oder weitere Untergliederungen) vorgenommen werden.

Zahl der freien Radiologen-Arztsitze wird sich kaum verändern

Die Verhältniszahl beträgt bundesweit einheitlich 49.095 Einwohner je Radiologe. Da diese Verhältniszahl wie bisher auf Basis der Arztzahlen zum 31. Dezember 1990 ermittelt wurde, ist davon auszugehen, dass sich durch diese Neufassung die Zahl der freien radiologischen Arztsitze kaum verändern wird.

Den Text der Richtlinien mit den entscheidungserheblichen Gründen finden Sie wie immer unter www.g-ba.de.