Neue Abrechnungsposition Nr. 34275 für die Mammographie zum 1. Juli 2012

Nach § 6 Nr. 1 der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Vakuumbiopsie der Brust ist vor Beginn der Vakuumbiopsie eine mediolaterale oder lateromediale Mammographie zur exakten räumlichen Orientierung zu erstellen, sofern diese nicht bereits vorliegt. Eine entsprechende Gebührenposition zur Abrechnung dieser Untersuchung fehlte jedoch bisher im EBM. Dies ändert sich nun zum 1. Juli 2012. 

Die neue Leistung

Mit Wirkung zum 1. Juli hat der Bewertungsausschuss für diese Untersuchung die Nr. 34275 neu in den EBM aufgenommen: 

Die neue Nr. 34275 EBM

EBM-Nr.  

Legende  

Punkte/Euro

34275 

Durchführung einer Mammographie in einer Ebene gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Vakuumbiopsie der Brust im Zusammenhang mit der Gebührenordnungsposition 34274 

Obligater Leistungsinhalt  

  • Aufnahme der Mamma mediolateral oder latero-medial,

je Seite 

Die Gebührenordnungsposition 34275 ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen 01750, 01752 bis 01755, 01759, 02100, 02101, 34270, 34272 und 34503 berechnungsfähig.  

560

(19,63 Euro)

 

Prüfzeit

Die Prüfzeit für diese neue Leistung beträgt vier Minuten im Tages- und Quartalsprofil. 

Nrn. 01759 und 34274: Leistungserbringung nach QS-Vereinbarung

In diesem Zusammenhang hat der Bewertungsausschuss die Gebührenpositionen 01759 und 34274 um einen Hinweis ergänzt. Darin wird klargestellt, dass bei einer Vakuumbiopsie neben der entsprechenden Genehmigung auch die Leistungserbringung nach Maßgabe der Qualitätssicherungsvereinbarung zu erfolgen hat.