Myelographie und MRT nebeneinander?

FRAGE: „Wir haben für eine MRT-Myelographie der HWS neben den MRT-Leistungen auch die Leistung für die Myelographie berechnet. Dies wird nun von der Versicherung beanstandet. Zu Recht?“

ANTWORT: Bei der Myelographie nach Nr. 5280 GOÄ handelt es sich um ein Verfahren in Röntgentechnik, das hier nicht zur Anwendung kam und deshalb zu Recht beanstandet wurde. Abzurechnen sind im vorliegenden Fall lediglich die MRT-Leistungen nach Nr. 5705, ggf. Nr. 5731 sowie Nr. 5733 GOÄ für die 3D-Darstellung.