Moderate Steigerung der Vergütung in 2010

Am 2. September 2009 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss die Eckpunkte für die Weiterentwicklung der von den Krankenkassen im Jahre 2010 zu zahlenden Vergütung für ärztliche Leistungen festgelegt. Wir informieren nachfolgend über die wesentlichen Ergebnisse. 

Orientierungspunktwert

Der Orientierungspunkt für das Jahr 2010 steigt von bisher 3,5001 Cent auf 3,5048 Cent. Dies entspricht einer Erhöhung um 0,134 Prozent. 

Vergütung durch die Kassen

Hinsichtlich der von den Kassen zu zahlenden Vergütung wurden folgende Entscheidungen getroffen: 

  • Alle bisher außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung finanzierten Leistungen werden auch in 2010 außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vergütet. Dies betrifft beispielsweise das Mammographie-Screening und die Strahlentherapie.
  • Dialysesachkosten des Abschnitts 40.14 werden ab 2010 außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung finanziert. Damit übernehmen die Krankenkassen das Mengenrisiko für diesen Bereich. Tendenziell führt dies zu einer Entlastung des Vergütungsvolumens für die fachärztlichen RLV und damit auch für Radiologen.
  • Die Veränderungsrate der Morbiditätsstruktur der Versicherten hat der Erweiterte Bewertungsausschuss für das Jahr 2010 mit + 1,6616 Prozent festgestellt. Zusätzlich zur Veränderungsrate der Morbiditätsstruktur gibt es einen Zuschlag von 0,1635 Prozent für allgemeine Mengenerhöhungen.
  • Die Krankenkassen zahlen einen Zuschlag von 0,1722 Prozent aufgrund einer zu erwartenden Erhöhung der Menge der antrags- und genehmigungspflichtigen Leistungen der Richtlinien-Psychotherapie des Abschnitts 35.2. Dieser Zuschlag ist jedoch zweckgebunden für die zu erwartenden Mehrausgaben in diesem Bereich zu verwenden.

Insgesamt resultiert aus den Beschlüssen eine Steigerung um ca. zwei Prozent bzw. 458 Mio. Euro. In der Gesamtbetrachtung geht die KBV von einem Honorarzuwachs in 2010 von etwa 3,8 Prozent bzw. 1,168 Mrd. Euro aus. Die Differenz von ca. 710 Mio. Euro resultiert aus der Herausnahme der Dialyse-Sachkosten aus der morbiditäts­bedingten Gesamtvergütung und einer nach den bisherigen Erfahrungen geschätzten Steigerung der Leistungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (Prävention, ambulante Operationen etc.) um acht Prozent. 

MRT-Angio: Zuschläge auf den Orientierungswert in Aussicht

In einem weiteren Beschluss hat der Erweiterte Bewertungsausschuss die Empfehlung an die regionalen KVen und Krankenkassen fortgeschrieben, für bestimmte Leistungen – beispielsweise die MRT-Angiographie – Zuschläge zum Orientierungspunktwert zur Sicherung einer angemessenen Vergütung zu vereinbaren. Zudem wurde beschlossen, ein Verfahren zur Identifikation und Quantifizierung von Verlagerungseffekten zwischen dem stationären und ambulanten Sektor zu prüfen und gegebenenfalls zu entwickeln.