Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Merkblatt und das Einladungsschreiben zum Mammographie-Screening im Rahmen der sogenannten Krebsfrüherkennungs-Richtlinie überarbeitet.
Das neu gefasste Merkblatt ist ab sofort verfügbar und beinhaltet unverändert die wesentlichen Informationen zum generellen Ablauf des Screenings. Geändert ist die Beschreibung bestehender Widerspruchsrechte und des Umgangs mit den im Programm erhobenen Daten.
Die Informationen zu wesentlichen Vor- und Nachteilen des Screenings wurden auf Basis einer Recherche und Bewertung von systematischen Übersichten und den Ergebnissen des deutschen Mammographie-Programms aktualisiert.
Zudem werden die eingeladenen Frauen nun ausdrücklich auf ihr gesetzlich verankertes Recht auf eine mündliche ärztliche Aufklärung aufmerksam gemacht. Ein Termin für die ärztliche Aufklärung soll künftig in der zuständigen Zentralen Stelle vereinbart werden können.
Das in diesem Sinne ebenfalls überarbeitete Einladungsschreiben wird ab dem 1. Juli 2016 verwendet.
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