Mammographie-­Screening: Änderung der EBM-Nr. 01750

Der Bewertungsausschuss hat mit Wirkung zum 1. Oktober 2010 die Leistungslegende der Nr. 01750 (Röntgenuntersuchung beider Mammae im Rahmen des Mammographie-Screenings) geändert.

Zwei obligate Leistungsbestandteile sind jetzt fakultatorisch

Die Durchführung der Konsensuskonferenz und die Durchführung der multidisziplinären Fallkonferenzen sind nicht mehr obligater, sondern nur noch fakultativer Bestandteil der Leistung.

Die Bewertung bleibt mit 1.630 Punkten unverändert.