Links zum Umgang mit der neuen DS-GVO

Für Radiologen spielt der Schutz von sensiblen Gesundheitsdaten eine essenzielle Rolle. Das Gebot der Schweigepflicht und der Datenschutz garantieren Patienten ein hohes Maß an Vertraulichkeit. Mit der ab dem 25.05.2018 für die gesamte EU – also auch für Deutschland – geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) will die Europäische Union ein gleich hohes Datenschutzniveau in ganz Europa herstellen. Das hat spürbare Auswirkungen auf den Praxisalltag. Hierzu folgende nützliche Links.

Wer als nicht-öffentliche Stelle nach § 38 Abs. 1des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neu) ab dem 25.05.2018 einen Datenschutzbeauftragten bestellen muss, hat dessen Kontaktdaten an die je nach Bundesland zuständige Aufsichtsbehörde zu melden (Art. 37 Abs. 7 DS-GVO). Eine Liste der Aufsichtsbehörden der Länder findet sich auf den Websites der Landesdatenschutzbeauftragten der einzelnen Bundesländer (z. B. www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/die-aufsichtsbehorden-der-lander) oder unter http://bit.ly/2GqCzu5.

Ein Muster der Industrie- und Handelskammer Hannover für die Bestellung eines internen Datenschutzbeauftragten finden Sie unter bit.ly/2BDmaPs.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Datenschutzbeauftragten (FAQ) gibt z. B. der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen unter bit.ly/2BCZ7Eo.

Einen Mustervertrag zur Auftragsverarbeitung nach DS-GVO als veränderbares docx-Dokument stellt die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit kostenlos zur Verfügung – in deutscher und englischer Sprache inklusive deutschsprachigem Praxisleitfaden, in dem die Vertragsmuster nach BDSG und DS-GVO Punkt für Punkt gegenübergestellt werden:

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat einen Fragebogen zur Umsetzung der DS-GVO in Unternehmen veröffentlicht und gibt laufend neue Auslegungshilfen (www.lda.bayern.de/de/datenschutz_eu.html). Der Fragebogen ist eines der ersten offiziellen Dokumente, die von deutschen Aufsichtsbehörden über die mögliche Prüfung der DS-GVO ab Mai 2018 zur Verfügung gestellt werden.

HINWEIS | Als Verordnung wirken die neuen Regelungen der DS-GVO direkt und müssen nicht wie EU-Richtlinien erst noch in das nationale Gesetz umgesetzt werden. In Teilen erlaubt die DS-GVO Sonderwege der einzelnen Mitgliedstaaten. Auf diese Möglichkeit hat der deutsche Gesetzgeber mit einer Neufassung des nationalen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neu) reagiert, die ebenfalls am 25.05.2018 in Kraft treten wird. Damit existieren ab diesem Zeitpunkt zwei umfassende Regelungswerke (DS-GVO und BDSG neu), die gemeinsam berücksichtigt werden müssen. Dabei ist die DS-GVO als höherrangiges Recht vorrangig anzuwenden.

Weiterführender Hinweis

  • Die Zahl der offenen Fragen zur Umsetzung ist trotz zahlreicher Veröffentlichungen – auch von Berufsvertretungen – keineswegs rückläufig. Das Thema wird deshalb in den nächsten Ausgaben fortgeführt.