Keine Berechnung von Kopien für die Praxis

Frage: „Manchmal bringen Patienten Befunde/Berichte von anderen Ärzten/Kliniken mit, die sie sich für ihre eigenen Unterlagen gegen Kostenerstattung haben erstellen lassen. In der Regel kopieren wir die mitgebrachten Unterlagen für unsere Dokumentation. Kann dies nach Nr. 40144 EBM berechnet werden?“

Antwort: Nein. Laut Leistungsbeschreibung ist die Kostenpauschale 40144 nur für Kopien von Berichten oder anderen patientenbezogenen Unterlagen berechnungsfähig, wenn diese für einen mit- oder weiterbehandelnden oder konsiliarisch tätigen Arzt oder einen Krankenhausarzt bestimmt sind. Das Erstellen von Kopien für Ihre eigenen Unterlagen zum Verbleib in der Praxis ist somit nicht berechnungsfähig.