Keine Änderungen in der RLV-Systematik im Quartal 2/2010

Ursprünglich sollte der Bewertungsausschuss noch im Dezember 2009 einen Beschluss zu weiteren Änderungen in der RLV-Systematik fassen (siehe Nr.11/2009). KBV und Kassen konnten sich jedoch im Dezember im Bewertungsausschuss nicht auf die Modalitäten verständigen. Somit gibt es voraussichtlich im Quartal 2/2010 ebenfalls keine Änderungen in der RLV-Systematik.

Neue Zusatzbudgets zum RLV ab Quartal 3/2010?

Nach den Vorstellungen der KBV soll es künftig neben den RLV auch im fachärztlichen Bereich Zusatzbudgets, bezeichnet als qualifikationsgebundene Zusatzvolumina (QZV), geben. In der Diskussion für die Bildung derartiger Zusatzvolumina sind nicht nur Leistungen, die bisher außerhalb der RLV vergütet werden, wie beispielsweise bei Radiologen die MRT-Angiographie. Auch für radiologische Leistungen, die bisher innerhalb der RLV vergütet werden, beispielsweise Sonographie, CT und MRT, könnte es solche Zusatzvolumina geben. Ausgenommen davon sind alle außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung von den Krankenkassen zu zahlenden Leistungen, insbesondere Strahlentherapie und belegärztliche Leistungen, sowie Leistungen im Notfalldienst.

Wie die RLV sollen auch die Zusatzvolumina der Höhe nach begrenzt werden. Die Leistungen innerhalb dieser Zusatzvolumen werden nur bis zu einer bestimmten Obergrenze in voller Höhe, darüber hinaus abgestaffelt vergütet.

Ziel der Einführung dieser Zusatzvolumina ist es, die RLV, die in fast allen KVen seit dem Quartal 4/2009 wegen einer starken Zunahme der freien Leistungen mehr oder weniger deutlich gesunken sind, zu stabilisieren. Durch eine Budgetierung der freien Leistungen steht dann ein größeres Honorarvolumen für die RLV zur Verfügung. Darüber hinaus würde die Einführung derartiger Zusatzvolumina das unterschiedliche Leistungsspektrum in radiologischen Praxen besser berücksichtigen.

Regionale Regelungen gelten ­zunächst weiter

Einige KVen wie die KV Nordrhein haben bereits eigene Regelungen zur Mengenbegrenzung der außerhalb der RLV zu vergütenden Leistungen entwickelt und mit den Kassen für 2010 vereinbart. In Ermangelung einer bundeseinheit­lichen Regelung dürften diese auch im Quartal 2/2010 weiter gelten.Es bleibt abzuwarten, ob und wie sich KBV und Krankenkassen in den nächsten Monaten über bundeseinheitliche Maßnahmen zur Mengenbegrenzung verständigen können. Wir halten Sie auf dem Laufenden.