Kündigung von Praxispersonal: Auf diese Punkte sollten Sie achten

von RA Julia Godemann LL. M., Dierks + Bohle Rechtsanwälte, Berlin, www.db-law.de

Es gibt verschiedene Gründe, warum Sie als Chef einer radiologischen Praxis Praxispersonal kündigen (müssen). Für beide Seiten ist die Situation ­unangenehm und belastend, daher sollten Sie kühlen Kopf bewahren und souverän agieren: Dieser Beitrag hilft Ihnen, dass Sie die wichtigsten ­Punkte bei einer Kündigung beachten und somit rechtssicher handeln. Ein Wiedersehen vor Gericht können Sie somit vermeiden.

Kündigung muss schriftlich erfolgen 

Wenn Sie als Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis kündigen, handelt es sich hierbei juristisch gesehen um eine einseitige und empfangsbedürftige ­Willens­erklärung, die der Schriftform bedarf. Die Kündigung muss also von Ihnen verfasst und von Ihnen auch ­eigenhändig unterschrieben werden. ­Eine Kündigung per E-Mail oder per SMS ist unwirksam.

Übergabe der Kündigung 

Die Kündigung wird außerdem erst mit Zugang beim Arbeitnehmer wirksam. Diese juristische Formulierung bedeutet: Ihr Mitarbeiter muss die Möglichkeit haben, von der Kündigung Kenntnis zu nehmen. Hierfür sind Sie als Arbeitgeber im Zweifel darlegungs- und beweispflichtig.

Von der Übersendung mit der Post ist abzuraten: Bei einem einfachen Brief können Sie nämlich nicht beweisen, dass dieser der Mitarbeiterin tatsächlich zugegangen ist. Übergeben Sie dem Mitarbeiter das Kündigungsschreiben am besten persönlich und lassen Sie sich den Empfang durch Unterschrift auf einer Kopie des Kündigungsschreibens bestätigen.

Weigert sich der Mitarbeiter, den Empfang des Kündigungsschreibens zu quittieren, sollte es vor Zeugen – etwa einem anderen Praxismitarbeiter – übergeben werden. Kann das Kündigungsschreiben – etwa wegen Krankheit oder Urlaub – nicht persönlich übergeben werden, ist es sinnvoll, das Schreiben per Boten überbringen zu lassen. Dabei ist sicherzustellen, dass der ­Bote das Kündigungsschreiben liest und das Schreiben in dessen Anwesenheit in einem Briefumschlag verschlossen wird. Tipp: Behalten Sie eine Kopie der Kündigungs­erklärung, auf welcher der Bote den ­Inhalt des Schreibens bestätigt.

Auch eine Übersendung per Übergabe-Einschreiben oder per Einwurf-Einschreiben ist grundsätzlich möglich. Bei einem Übergabe-Einschreiben kommt es für den Zeitpunkt des Zugangs allerdings auf die tatsächliche Übergabe an. Trifft der Postbote den Mitarbeiter nicht an und hinterlässt lediglich einen Benach­richtigungs­zettel, geht das Kündigungsschreiben erst dann zu, wenn es von ihm bei der Post abgeholt wird. Beim Einwurf-Einschreiben besteht das Problem, dass durch den Auslieferungsbeleg in einem Arbeitsgerichtsprozess nicht bewiesen werden könnte, dass das Kündigungsschreiben tatsächlich zugegangen ist. Sie als Arbeitgeber müssen im Zweifel beweisen, dass der Brief das Kündigungsschreiben wirklich enthalten hat – was kaum gelingen dürfte.

Kündigungsschutzgesetz beachten 

Vor Ausspruch der Kündigung sollte geprüft werden, ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet oder gegebenenfalls gesetzliche Sondervorschriften aufgrund eines bestimmten Status des Arbeitnehmers zu beachten sind – etwa bei Auszubildenden oder werdenden Müttern. Das Kündigungsschutz­gesetz findet Anwendung, wenn ­regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind und die Gekündigte länger als sechs Monate in der Praxis beschäftigt war. Dann können Sie nur mit einem berechtigten Grund im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes kündigen ­– also personen-, betriebs- oder verhaltensbedingt.

Der Inhalt des Kündigungs­schreibens 

Das Kündigungsschreiben sollte den vollständigen Namen und die Adresse des Mitarbeiters enthalten und aufführen, ab wann die Kündigung wirksam sein und somit das Arbeitsverhältnis enden soll. Kündigungsgründe müssen Sie nicht angeben – Ausnahmen gelten bei Auszubildenden nach Ablauf der Probezeit und bei Schwangeren sowie Müttern bis zu vier Wochen nach der Entbindung. Das Kündigungsschreiben sollte auf nötige Eigenaktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung hinweisen. Zudem sollte es die Passage enthalten, wonach der Mitarbeiter verpflichtet ist, sich rechtzeitig vor Beendigung des ­Arbeitsverhältnisses beim Arbeitsamt als arbeits­suchend zu melden (vgl. hierzu § 38 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB III).

Die Meldung muss spätestens drei Monate vor dem Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen. Erfährt der Arbeitnehmer innerhalb eines kürzeren Zeitraums von der Entlassung, muss er sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes beim Arbeitsamt melden. Nach Ende des Arbeitsverhältnisses ist der Mitarbeiter zudem verpflichtet, sämtliche überlassene Arbeitsmittel – zum Beispiel Arbeitskleidung – an den Arbeitgeber auf dessen Verlangen herauszugeben.

Wie formuliere ich ein Kündigungsschreiben? 

Nachfolgend finden Sie das Muster eines Kündigungsschreibens, das mit den jeweiligen Daten des Mitarbeiters ergänzt werden muss.

Muster eines Kündigungsschreibens

Persönlich/Vertraulich

Frau/Herrn

[Name und Anschrift des Arbeitnehmers]

[Ort, Datum]

Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Sehr geehrte(r) ..…,

hiermit kündige ich Ihr Arbeitsverhältnis fristgemäß zum [Datum], vorsorglich und hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

  • [fakultativ: Hiermit stelle ich Sie unwiderruflich mit sofortiger Wirkung von Ihrer Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung unter Anrechnung etwaiger ­Urlaubsansprüche und Zeitkontenguthaben frei.]
  • [fakultativ: Rückgabe von Gegenständen (was, wann, bei wem?)]
  • [Begründung der Kündigung, sofern Kündigung eines Auszubildenden]

Ich weise darauf hin, dass Sie sich spätestens drei Monate vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses – bei späterer Kenntnis mindestens drei Tage nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes – persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu melden und eigene Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung zu entfalten haben (§ 38 Abs. 1 SGB III).

Mit freundlichen Grüßen

__________________________

[Unterschrift des Arbeitgebers]

Ich bestätige den Erhalt der Kündigung.

[Ort], den ______________ ___________________________ [Unterschrift des Arbeitnehmers]