Interessante steuerliche Fördermaßnahmen

Die Bundesregierung hat kürzlich ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Überwindung der Konjunkturschwäche und für die Sicherung von Arbeitsplätzen beschlossen und zudem Anfang Januar ein milliardenschweres „KonjunkturpaketII“ nachgeschoben. Es folgt ein Überblick über die wichtigsten Maßnahmen.

Keine Kfz-Steuer für Neuwagen

Wer zwischen dem 8. November 2008 und dem 30. Juni 2009 einen neuen Pkw zulässt bzw. zugelassen hat, muss ein Jahr lang keine Kfz-Steuer zahlen. Wird in diesem Zeitraum ein umweltfreundlicher Pkw mit Euro-5- oder Euro-6-Norm erstmals zugelassen, verlängert sich die Befreiung sogar bis auf maximal zwei Jahre.

Zu beachten ist, dass der Zeitraum der Nichterhebung der Steuer in jedem Fall am 31. Dezember 2010 endet. Je früher also ein umweltfreundliches Auto gekauft wird, desto länger kann von der Steuerbefreiung profitiert werden. Zusätzlich erhalten alle Autofahrer, die bereits jetzt einen besonders schadstoffarmen Pkw fahren, ab dem 1. Januar 2009 eine Steuerbefreiung für ein Jahr. Voraussetzung: Der Pkw muss seit dem Tag der Erstzulassung nach den Vorschriften der Abgasstufe Euro-5 genehmigt sein.

Neue Kfz-Steuer ab 2011

Die Bundesregierung wird ab dem 1. Januar 2011 eine Besteuerung einführen, die sich am Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids ausrichtet. Je niedriger der CO2-Ausstoß, desto niedriger wird die Steuerbelastung sein. Festgelegt wurde, dass diejenigen, die in den nächsten acht Monaten einen Neuwagen kaufen, sicher sein können, später keine höhere Steuerbelastung tragen zu müssen als nach derzeit geltendem Recht. Beim Kauf eines besonders CO2-günstigen Pkw ist aber auch eine günstigere Besteuerung möglich.

Handwerkerleistungen sind besser absetzbar

Handwerkerleistungen sind ab dem 1. Januar 2009 besser steuerlich absetzbar. Bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wird der Steuerbonus von zurzeit 600 Euro (20 Prozent auf maximal 3.000 Euro) auf 1.200 Euro (20 Prozent auf 6.000 Euro) verdoppelt. Diese Regelung soll zunächst bis zum Jahr 2010 gelten.

Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird aufgestockt

Neben dem Schutz für Arbeitsplätze ist es Ziel der Bundesregierung, dass der Altbaubestand energieeffizienter wird. Deshalb werden Investitionen in die Gebäudesanierung noch stärker gefördert. Dieses CO2-Gebäudesanierungsprogramm eignet sich für alle, die den Energieverbrauch ihres Altbaus entscheidend senken wollen. Eigentümer von selbst genutztenoder vermieteten Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen, die keine Fremdfinanzierung wünschen, können auch die Zuschussvariante des Programms in Anspruch nehmen. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.kfw-foerderbank.de.

Wichtige Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II

Für den Arzt als Privatmann sind insbesondere folgende Maßnahmen interessant:

  • Kassenbeiträge: Die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung werden ab dem 1. Juli 2009 bis einschließlich 2010 auf 14,9 Prozent gesenkt.
  • Kinderbonus: Kindergeldbezieher erhalten für jedes Kind einmalig einen Kinderbonus von 100 Euro.

  • Abwrackprämie für Alt-Pkw: Wer sein mindestens neun Jahre altes Auto verschrottet, erhält beim Kauf eines umweltfreundlichen Neu- oder Jahreswagens auf Antrag eine Umweltprämie von 2.500 Euro. Die Regelung gilt seit dem Kabinettsbeschluss vom 14. Januar 2009 bis Ende 2009. Der Alt-Pkw muss mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen sein. Für den Antrag benötigen Autobesitzer einen Nachweis über die Verschrottung, der von einem anerkannten Demontagebetrieb ausgestellt sein muss.