Ende Januar haben die KBV und der PKV-Verband zur Vergütung ärztlicher Leistungen gegenüber Patienten, die im Basistarif der privaten Krankenversicherung versichert sind, eine neue Honorarvereinbarung getroffen, die auch im Einvernehmen mit der Beihilfe steht. Durch sie werden die Vergütungssätze des § 75 Abs. 3a SGB V abgelöst. Die Vereinbarung gilt ab dem 1. April 2010. Der vorläufige Endtermin ist der 31. Dezember 2012.
Die Vereinbarung gilt nur für Basistarifversicherte. Für Standardtarifversicherte gelten weiterhin die Sätze des § 75 Abs. 3a des SGB V. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die Faktoren, die ab dem 1. April bei Basistarif- und bei Standardtarif-Versicherten statt der „normalen“ GOÄ-Faktoren anzuwenden sind.
GOÄ-Faktoren ab 1. April 2010 |
||
Leistungen |
Basistarif |
Standardtarif |
Abschnitt M (Labor) und Nr. 437 |
0,9-fach |
1,16-fach |
Abschnitte A, E und O |
1,0-fach |
1,38-fach |
übrige |
1,2-fach |
1,8-fach |
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