Im April des letzten Jahres präsentierte die Finanzverwaltung den Entwurf der Lohnsteuerrichtlinien 2015. In der Vielzahl der Änderungen ist auch enthalten, dass die Freigrenze für Aufmerksamkeiten zum 1. Januar 2015 von 40 auf 60 Euro erhöht worden ist.
Aufmerksamkeiten sind kleinere Geschenke, die Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anlässlich eines persönlichen Ereignisses machen – beispielsweise Blumen zum Geburtstag oder ein Präsent zur Hochzeit, Geburt eines Kindes etc. Für dieses Geschenk werden dann weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge erhoben. Die neue Freigrenze kann ausschließlich für Sachgeschenke in Anspruch genommen werden. Bargeld ist wie bisher lohnsteuerpflichtig.
Ebenfalls erhöht werden im Zuge der Neuregelung die Freigrenzen für Arbeitsessen und für Sachgeschenke anlässlich einer Betriebsveranstaltung wie beispielsweise das Geschenk im Rahmen einer Weihnachtsfeier. Auch ihr Wert darf jetzt 60 statt bisher 40 Euro je Arbeitnehmer betragen.
Die Gesamtgrenze für Betriebsveranstaltungen – das sind 110 Euro je Arbeitnehmer – bleibt aber unverändert.
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