Um zu vermeiden, dass mehrere Personen für ein Kind gleichzeitig Kindergeld beziehen, müssen Eltern der Familienkasse ab dem Jahr 2016 ihre eigene Identifikationsnummer und die ihres Kindes mitteilen. Wenn der Familienkasse am 1. Januar 2016 nicht beide Nummern vorliegen, stellt sie die Kindergeldzahlung ein. Daher sollten die Berechtigten der Familienkasse die Identifikationsnummern (stehen in der Regel auch im Einkommensteuerbescheid oder in der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers) rechtzeitig übermitteln. Wer die Nummern nicht zur Hand hat, kann sie über www.bzst.de anfordern.
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