Auch wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen gleich zweimal am Tag von seinem Wohnort zu seiner Arbeitsstelle fahren muss, kann er die Entfernungspauschale nur einmal steuerlich absetzen, so ein aktueller Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 11. September 2012 (Az. VI B 43/12). Somit müssen sich auch Krankenhausmitarbeiter, deren Dienstpläne zuweilen eine zweimal tägliche Anreise zur Arbeit erforderlich machen, sich mit dem einmaligen Ansatz der Entfernungspauschale begnügen.
Geklagt hatte ein Musiker, der in den Streitjahren häufig zweimal täglich von zu Hause zum Theater fuhr, da er sowohl an den Proben als auch an den Aufführungen teilnehmen musste. Da der Musiker vor dem Finanzgericht Hessen erfolglos blieb und die Richter die Revision nicht zuließen, legte er eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof ein – allerdings wieder ohne Erfolg.
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