Die Zielvereinbarung für Oberärzte

von RA und FA für MedizinR Manfred Werthern, Gollob Rechtsanwälte, München, www.gollob-jur.de

Zielvereinbarungen mit Oberärzten können individuell oder gruppenspezifisch vereinbart werden. Dieser Beitrag erörtert die tarifvertraglichen Grundlagen sowie geeignete Ziele für den Abschluss von Zielvereinbarungen mit Oberärzten.

Dazu dient die Zielvereinbarung

Die Zielvereinbarung ist die freiwillige verbindliche Abrede zwischen dem Arbeitgeber und dem Arzt bzw. allen Mitgliedern einer Gruppe von Ärzten. Inhalt sollen abteilungs- oder klinikspezifische Fort- und Weiterbildungen sein. Zudem sind an den Klinikerfolg gebundene Prämien möglich. Nach dem Top-down-Prinzip vereinbart der Klinikträger zunächst mit dem Chefarzt Ziele, die wiederum Inhalt der Zielvereinbarungen mit den Oberärzten werden und nicht bereits durch den Arbeitsvertrag geschuldet sind.

Tariflich gebundene Kliniken

In dem für Universitätskliniken geltenden Tarifvertrag (TV-Ärzte/TdL vom 17.4.2015) sind weder Zielvereinbarungen mit Oberärzten noch Erfolgsprämien vorgesehen. Gleichwohl können solche zwischen einem Oberarzt und der Leitung des Universitätsklinikums – in Abstimmung mit dem Chefarzt – einzelvertraglich getroffen werden. Dabei darf die im Tarifvertrag festgelegte Vergütung nach dem Günstigkeitsprinzip des § 4 Abs. 3 Tarifvertragsgesetz nicht unterschritten werden – auch nicht, wenn das Ziel verfehlt wird.

In kommunalen Krankenhäusern und privaten Klinikkonzernen gibt es eigene Tarifverträge. Sieht dieser Tarifvertrag (oder der Dienstvertrag) den Abschluss einer Zielvereinbarung vor, so muss die Klinik hierüber mit dem Oberarzt verhandeln und realistische Ziele anbieten.

Praxishinweis

Kommt eine jährlich vorgesehene Einigung des konkreten Bonus wegen des Verhaltens der Klinikleitung nicht zustande, hat der Oberarzt ggf. einen Anspruch auf Schadenersatz. Die Höhe bemisst sich nach dem Betrag, der bei voller Erreichung des Ziels als Höchstsumme ausbezahlt worden wäre.

 

Nicht-tarifgebundene Kliniken

Im nicht-tarifgebundenen Krankenhaus erlaubt es die Vertragsfreiheit dem Klinikträger auch, nur mit bestimmten Oberärzten Zielvereinbarungen mit zusätzlicher Vergütung und nicht mit allen Oberärzten zu treffen. Das arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgebot wird dadurch nicht verletzt.

Jährliche Ziele

Auf die jährlichen Mitarbeitergespräche sollte sich der Oberarzt sorgfältig vorbereiten. Geklärt werden sollte, was im Bereich der Arbeitsaufgaben, im Arbeitsumfeld, in der Zusammenarbeit oder bei den Entwicklungsperspektiven konkret und in welchem Zeitraum vereinbart wird.

Für die Bewertung der Zielerreichung sind gemeinsam Kriterien (Kennzahlen) festzulegen (z. B. Anzahl der Veröffentlichungen = Science Citation Index).

Individuelle Zielvereinbarungen mit Oberärzten können insofern sein:

  • Top-Einweiser besuchen, um die Bindung zu steigern
  • Intern Weiterbildung/Curriculum für Assistenzärzte, Weiterbildungszeiten, Weiterbildungsinhalte organisieren
  • Behandlungspfade entwickeln
  • Mitarbeiterzufriedenheit erhöhen (regelmäßige Befragung)
  • Fortbildungen durchführen
  • Sich an Kongressen beteiligen, z. B. durch eigene Vorträge
  • Wissenschaftlich veröffentlichen

Werden Gruppen-Zielvereinbarungen mit allen Oberärzten der Abteilung getroffen, bieten sich folgende Ziele an:

  • „Schnitt-Naht-Zeiten“ im OP verkürzen
  • Einweiserzufriedenheit erhöhen (Befragung)
  • Patientenzufriedenheit steigern (regelmäßige Befragung)
  • Sachkosten des medizinischen Bedarfs reduzieren
  • Kodierqualität der DRGs verbessern

Weiterführende Hinweise