Die MRCP richtig abrechnen

Frage: „Welche GOÄ-Ziffern können für die Abrechnung von Magnetresonanz-Cholangiopankreatikographie angesetzt werden? Bei dieser Frage sind wir uns unsicher.“

Dazu unsere Antwort:

Bei der Magnetresonanz-Cholangiopankreatikographie (MRCP) wird das extrahepatische Gallengangsystem mittels MRT dargestellt. Hierbei erfolgt eine selektive Anregung des Wasser-Signals in der MRT mit nachfolgender dreidimensionaler Auswertung. Als Abrechnungsziffern nach der GOÄ kommen folgende Positionen in Frage:

  • Nr. 5720 GOÄ (Magnetresonanztomographie im Bereich des Abdomens und/oder des Beckens),
  • für zusätzliche Sequenzen (zum Beispiel Spin-Echo Sequenz) die Nr. 5731 GOÄ „Ergänzende Serie(n) zu den Leistungen nach den Nummern 5700 bis 5730 (zum Beispiel nach Kontrastmitteleinbringung, Darstellung von Arterien als MR-Angiographie)“ und
  • zur 3D-Auswertung die Nr. 5733 GOÄ „Zuschlag für computergesteuerte Analyse (zum Beispiel Kinetik, 3D-Rekonstruktion)“.