Im RWF Nr. 8/2014, Seite 1, haben wir ausführlich über die für Radiologen relevanten Regelungen zu dem neuen Versorgungsbereich, der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) informiert. Demnach gehört die Positronen-Emissions-Tomographie (PET) bzw. das PET-CT bei der ASV-Indikation „Patienten mit gastrointestinalen Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle“ bei bestimmten Indikationen zum Leistungsumfang in der ASV und wird – da noch nicht im EBM enthalten – nach der GOÄ vergütet.
Dies gilt vorerst auch im Jahre 2015 weiter. Neu ist, dass diese Untersuchung ab Januar 2015 im Rahmen der ASV mit der Pseudoziffer 88500 über die KV unter Angabe der ASV-Teamnummer abgerechnet werden kann. Zusätzlich werden die GOÄ-Nummern im Feld „Sachkosten-Bezeichnung“ (Feldkennung 5011) und die Preise im Feld „Sachkosten/Materialkosten in Cent“ (Feldkennung 5012) im Praxisverwaltungssystem erfasst. Die Vergütung erfolgt nach GOÄ mit dem 1,2-fachen Satz.
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