Anpassungen und Strategieüberlegungen

Die neue Abgeltungsteuer mit einem Steuersatz von 25 Prozent auf alle Einkünfte aus Kapitalvermögen (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) ist zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Daher sind gezielte Anpassungsmaßnahmen und langfristige Strategieüberlegungen sinnvoll.

Gewinner und Verlierer

Einige Produkte gehören zu den Gewinnern der Abgeltungsteuer, andere hingegen verlieren. Infolgedessen sollten Sie über eine Umstrukturierung Ihres Produktportfolios nachdenken: Generell stellen sich Zinspapiere und offene Immobilienfonds seit 2009 besser, wobei die Direktanlage in Aktien zu den Hauptverlierern gehört.

Nicht von der Abgeltungsteuer betroffen bleiben Verkäufe von Grundstücken oder Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds (aber zehnjährige Spekulationsfrist beachten!), alle Formen der betrieblichen Altersvorsorge, Altersbezüge, Riester- und Rürup-Renten sowie über den Betrieb vereinnahmte Kapitaleinnahmen/Kursgewinne.

Praxistipp: Aktienverkäufe werden unabhängig von ihrer Haltedauer steuerpflichtig. Sofern aber Verkaufsgewinne mit vor 2009 erworbenen Wertpapieren erzielt werden, sind diese nach einem Jahr steuerfrei.

Verlustverrechnung

Da Gewinne und Verluste mit abgeltender Wirkung nur noch innerhalb einer Bank verrechnet werden können, können Sie überlegen, die Kontoverbindungen bei verschiedenen Instituten zu reduzieren, um eine Verrechnung im Rahmen der Veranlagung zu vermeiden.

Fondsgebundene Lebensversicherungen

Während der Ansparphase kommt es bei fondsgebundenen Lebensversicherungen zu einem Steuerstundungseffekt, der beim Direkterwerb von Fonds nicht mehr möglich ist. Des Weiteren ist es möglich, die halbierten Einnahmen zu erfassen und mit dem inpiduellen Steuersatz zu versteuern. Auch wenn der Ertrag durch Gebühren und Risikoabsicherung unter dem des Direktinvestments liegt, kann unterm Strich eine höhere Nachsteuerrendite stehen.

Kirchensteuer

Damit das Kreditinstitut die Kirchensteuer mit abgeltender Wirkung einbehalten kann, sollten Sie der Bank Ihre Konfession mitteilen. Denn somit entfällt der Umweg über die Einkommensteuerveranlagung zur Nacherfassung der Kirchensteuer.