Aktualisierte Fallwert-Tabelle

In Ausgabe 1/09 hatten wir die bei Redaktionsschluss bekannten, zum Teil vorläufigen RLV-Fallwerte von 12 KVen veröffentlicht. Inzwischen liegen uns die RLV-Fallwerte von 16 KVen vor. Lediglich die KV Hamburg war mit der Berechnung der RLV-Fallwerte bei Redaktionsschluss noch nicht fertig. Die Fallwerte der anderen KVen können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen. 

RLV-Fallwerte für Radiologen und Nuklearmediziner in 1/2009

KV  

Radiologen ohne CT und MRT

Radiologen

mit CT

Radiologen mit MRT

Radiologen mit CT und MRT

Nuklearmediziner

Baden-Württemberg 

49,21 € 

52,34 € 

62,45 € 

70,26 € 

1) 

Bayern 

62,93 €

 56,71 €

 68,96 €

 68,15 €

59,82 € 2)

74,55 € 3)

Berlin 

41,55 €

59,96 €

59,96 €

76,27 €

66,11 €

Brandenburg 

24,51 €

36,92 €

58,11 €

58,11 €

69,73 €

Bremen 

37,45 €

42,76 €

130,56 €

90,56 €

72,37 €

Hessen 

49,81 €

50,99 €

80,41 €

72,86 €

46,52 €

Mecklenburg-Vorpommern 

38,35 €

44,15 €

76,29 €

73,68 €

109,07 €

Niedersachsen 

94,18 €

88,15 €

79,27 €

77,29 €

60,82 €

Nordrhein 

28,15 €

38,00 €

76,22 €

76,22 €

94,31 €

Rheinland-Pfalz 4) 

70,13 €

56,25 €

./.

68,95 €

70,38 €

Saarland 

86,12 €

86,12 €

86,12 €

86,12 €

./.

Sachsen 

10,00 € bis 134,29 € 5)

82,17 €

Sachsen-Anhalt 

49,10 €

39,79 €

67,83 €

67,06 €

99,58 €

Schleswig-Holstein 

36,49 €

59,27 €

./.

90,23 €

81,45 €

Thüringen 

44,08 €

47,87 €

./.

72,12 €

63,64 €

Westfalen-Lippe 

27,75 €

51,95 €

./.

72,21 €

62,36 €

1) nicht mitgeteilt 

2) ohne CT und/oder MRT 

3) mit CT und/oder MRT 

4) vorläufiger Wert 

5) Einteilung in elf Gruppen entsprechend der Leistungsstruktur 

Große Unterschiede in den KVen innerhalb der radiologischen Untergruppen

Die aktualisierten RLV-Fallwerte bestätigen die erheblichen Unterschiede in den KV-Regionen. Die Möglichkeit einer Differenzierung innerhalb der radiologischen Untergruppen haben die KVen unterschiedlich genutzt. Während zum Beispiel im Saarland alle Radiologen unabhängig von ihrem Leistungsspektrum einen einheitlichen RLV-Fallwert erhalten, hat die KV Sachsen die Gruppe der Radiologen entsprechend ihrem Leistungsspektrum in elf Untergruppen eingeteilt. 

KVen erhalten größeren Handlungsspielraum zum Ausgleich von Honorarveränderungen

Auf die zu erwartenden zum Teil deutlichen Honorarveränderungen hat der Erweiterte Bewertungsausschuss inzwischen reagiert. In seiner Sitzung am 15. Januar 2009 hat er beschlossen, den regionalen KVen einen größeren Handlungsspielraum bei der Honorarverteilung einzuräumen. Für eine Übergangszeit von zwei Jahren erhalten die KVen die Möglichkeit, gemeinsam mit den Krankenkassen die Auswirkungen des neuen Vergütungssystems abzumildern und erhebliche Honorarunterschiede auszugleichen. 

Zusätzliches Honorar für diese schrittweise Angleichung an das neue Vergütungssystem wird allerdings von den Krankenkassen nicht zur Verfügung gestellt. Der verbesserte Ausgleich überproportionaler Honorarverluste muss von allen Ärzten gemeinsam – auch von sogenannten „Gewinnern“ – finanziert werden.