Ab Oktober 2018 können Programmverantwortliche Ärzte im Mammographie-Screening bei auffälligen Befunden weitere histopathologische Gewebeuntersuchungen beauftragen. Die Gewebeuntersuchung bei auffälligen Befunden umfasst nach dem Beschluss des Bewertungsausschusses auch das Grading mittels Morphometrie und die Bestimmung des Rezeptorstatus.
Bereits im Juli 2017 hatte der G-BA im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Einladungsschreibens und der Entscheidungshilfe (s. RWF Nr. 11/2017, Seite 3) die Dokumentationsvorgaben bei der histopathologischen Untersuchung im Rahmen der Abklärungsdiagnostik um das Grading und die Bestimmung des Rezeptorstatus ergänzt. Diese Angaben werden nach aktuellen evidenzbasierten Empfehlungen (S3-Leitlinie zum Mammakarzinom) bereits im Vorfeld einer Operation zur Planung einer etwaigen neoadjuvanten Systemtherapie benötigt.
Nach Inkrafttreten der Änderungen am 08.11.2017 hat der Bewertungsausschuss für die neuen Leistungen im Rahmen des Mammographie-Screenings die Nr. 19317 neu in den EBM aufgenommen. Diese kann ab dem 01.10.2018 von Pathologen abgerechnet werden.
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