Die Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 hat eine positive Änderung bei der Berechnungsweise der maßgebenden Einkünfte und Bezüge von Kindern (Jahresgrenze zurzeit 7.680 Euro) mit sich gebracht: Die bisherige Werbungskosten-Pauschale und der Sparer-Freibetrag sind zu einem alle Werbungskosten pauschal und abschließend berücksichtigenden Sparer-Pauschbetrag zusammengefasst worden. Dieser neue Sparer-Pauschbetrag mindert ab 2009 die Einkünfte; ein Ansatz als Bezüge – wie früher die den Freibetrag von 750 Euro und die Kostenpauschale von 180 Euro übersteigenden Kapitaleinnahmen – entfällt jedoch. Somit bleiben Kapitaleinnahmen des volljährigen Kindes bis zu 801 Euro im Jahr unberücksichtigt.
Praxistipp: Die frühere Kostenpauschale kann nunmehr für andere Bezüge genutzt werden.
Wir bedanken uns für Ihren Besuch auf dieser Website. Hier finden Sie unsere
>>AGB
und unsere
>>Datenschutzbestimmungen.
Guerbet GmbH
Otto-Volger-Straße 11,
65843 Sulzbach/Taunus
Telefon: 06196 762-0
www.guerbet.de
E-Mail: info@guerbet.de
Wenn Sie Fragen oder Anregungen zur Berichterstattung haben, erreichen Sie uns über folgende E-Mail-Adresse: rwf@iww.de.
Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zu Produkten der Guerbet GmbH haben, kontaktieren Sie uns bitte hier.
>>Zum Kontaktformular